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[2. Lesung beendet] MV zur Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

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26.03.11, 00:21:06

55555

Und hat jemand Vorschläge wie die Positionen zusammengebracht werden könnten zu einer vertretbaren Anzahl von Abstimmungsvorschlägen?
26.03.11, 07:44:42

zoccoly

geändert von: zoccoly - 31.03.11, 23:35:12

Abstimmungsvorschlag zur Festsetzung der Mitgliedschaftsbeiträge. (bitte noch 1.2 konkretisieren und eindeutiger Formulierungsvorschlag für den ermäßigten Mitgliedsbeitrag)

Die Frage des Vereinskontos wird zurückgestellt,da noch keine Angebote eingeholt wurden. (eventuell hier Termin setzen, wann darüber spätestens entschieden wird)



Abstimmung 1

1.1 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro.

1.2 Der Jahresmitgliedsbeitrag für Autisten beträgt 20 Euro, der für Nichtautisten beträgt das Doppelte.

1.3 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt

10 Euro für Schüler, Studenten, „Mittellose“
20 Euro Regelbeitrag
50 Euro für Mitglieder die in Arbeit sind und auf keine staatliche Unterstützung angewiesen sind

1.4 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt

10 Euro für Schüler, Studenten, „Mittellose“
20 Euro Regelbeitrag
50 Euro freiwilliger Mitgliedsbeitrag

1.5 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt

20 Euro Regelbeitrag
50 Euro freiwilliger Mitgliedsbeitrag

1.6 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt

10 Euro für Schüler, Studenten, „Mittellose“
30 Euro Regelbeitrag

1.7 keine der Optionen sagt mir zu



Abstimmung 2 (nur wenn für 1.3, 1.4 oder 1.6 gestimmt wurde)

2.1 Schüler, Studenten, „Mittellose“ haben einen Nachweis gegenüber der Controllinginstanz zu erbringen, dass ihnen die Zahlung des ermäßigten Mitgliedsbeitrages zusteht.

2.2 Schüler, Studenten, „Mittellose“ haben einen Nachweis auf Anforderung gegenüber der Controllinginstanz zu erbringen, dass ihnen die Zahlung des ermäßigten Mitgliedsbeitrages zusteht.

2.3 Schüler, Studenten, „Mittellose“ haben keinen Nachweis zu erbringen, dass ihnen die Zahlung des ermäßigten Mitgliedsbeitrages zusteht.




Abstimmung 3

3.1 Beitragsbefreiung für Amtsinhaber und Personen die sich in bemerkenswerter Weise für den Verein engagieren

3.2 keine Beitragsbefreiung für Amtsinhaber und Personen die sich in bemerkenswerter Weise für den Verein engagieren

Abstimmung 4

4.1 der Verein bietet einen ermäßigten Familientarif an (über dessen Höhe in einer gesonderten MV diskutiert wird)

4.2 der Verein bietet keinen ermäßigten Familientarif an
26.03.11, 10:01:51

feder

VdmV: Durch Votum von Feder, 55555, Antika, Löwenmama, Hans, zoccoly, Fundevogel und azrael kam es gemäss §7.2cc) zu einer Verlängerung dieser Lesung um eine Woche. Die Woche beginnt jetzt (nach Ablauf der bisheringen Frist).
26.03.11, 10:22:02

55555

Zu Abstimmung 2 wäre es vielleicht sinnvoll eine mittlere Option einzurichten, bei der irgendeinem Vereinsorgan die Vollmacht gegeben wird im eigenen Ermessen nach Nachweisen zu fragen, z.B. der Controllinginstanz.

Zu 1 fehlt mir eine Option mit 20€ Regelbeitrag und 50€ freiwillig höheren Beitrag. Natürlich kann jeder spenden wie er will, aber so beschlossen bekäme es vielleicht noch einen anderen Charakter, zumal das Prinzip auch in 1.4 vorkommt, nur dort mit 3 Stufen.

Auch zu 3 fehlt aus meiner Sicht eine Entscheidungskompetenzzuweisung an ein Vereinsorgan.
26.03.11, 10:35:19

zoccoly

geändert von: zoccoly - 26.03.11, 10:44:00

Zitat von 55555:
Zu 1 fehlt mir eine Option mit 20€ Regelbeitrag und 50€ freiwillig höheren Beitrag. Natürlich kann jeder spenden wie er will, aber so beschlossen bekäme es vielleicht noch einen anderen Charakter, zumal das Prinzip auch in 1.4 vorkommt, nur dort mit 3 Stufen.


Ich hatte den Vorschlag so verstanden, dass 3 Stufen vorgesehen waren

siehe

Zitat von “azrael“:

wenn aber jemand angibt, geringstmögliche beiträge zahlen zu wollen, sollte es schon legitim sein wie bei anderen öffentlichen stellen auch, das nachzuweisen.
würde es so sein, dass der regelsatz 20 euro beträgt, würde ich es personen (im arbeitsverhältnis "1. arbeitsmarkt") offen lassen, ob sie dann 50 euro zahlen möchten


zu 2. eventuell bedarf es nicht einer mittleren Option, sondern nur der Ergänzung

2.1 Schüler, Studenten, „Mittellose“ haben einen Nachweis gegenüber der Controllinginstanz zu erbringen, dass ihnen die Zahlung des ermäßigten Mitgliedsbeitrages zusteht.
26.03.11, 10:53:22

55555

Die mittlere Option zu 2 würde bedeuten, daß nicht grundsätzlich nachgewiesen werden muß, sondern nur auf Anforderung.

2 Stufen wären als Wahloption wohl auch nicht schlecht, egal ob das vorher schon vorgeschlagen wurde?
26.03.11, 11:13:50

zoccoly

geändert von: zoccoly - 26.03.11, 11:20:31

die genannten Änderungen wurden im Vorschlag ergänzt, außer 3.
26.03.11, 11:41:11

55555

Welches Organ könnte im Fall von 3. stimmigerweise entscheiden? An sich könnte man es bei der MK ansiedeln, aber ich mag das nicht wirklich vorschlagen, weil die Idee von mir stammte und ich auch noch dieses Organ repräsentiere.
26.03.11, 16:01:39

starke Dame

geändert von: starke Dame - 26.03.11, 16:02:26

Hallo,

ich möchte doch langsam widersprechen.

50 Euro kann auf freiwilliger Basis erfolgen, doch finde ich es eindeutig zuviel.

Wir erhalten zwar Wohnungsgeld und kämen sowieso auf den Betrag von mittellosen, doch würde ich auf jeden Fall die 20,- Euro bezahlen können.

Das ein Nichtautist mehr als ein Autist zahlen muss, lehne ich schon allein deswegen ab, da ich für Integration bin, dies allerdings auch für beide Seiten. Hier sind oft nichtautistische Eltern von Autisten vertreten, dass diese Eltern im Geld schwimmen und es an der Tagesordnung steht, dass beide arbeiten gehen können ist nicht die Realität.

26.03.11, 16:12:12

55555

50€ im Jahr findest du eindeutig zu viel?
26.03.11, 16:20:58

starke Dame

Ja, denn es ist wesentlich mehr, als damals bei den ersten Überlegungen als Betrag genannt worden ist.

Dies hätte einem Jahresbeitrag von 20,- EURO entsprochen, jetzt fallen Zahlen die viel höher sind.
26.03.11, 16:43:51

zoccoly

geändert von: zoccoly - 26.03.11, 16:45:56

Zitat von starke Dame:
Ja, denn es ist wesentlich mehr, als damals bei den ersten Überlegungen als Betrag genannt worden ist.


Das stimmt so nicht. Die erste Lesung begann am 04.03. und bereits an diesem Tag wurde der Vorschlag unterbreitet. Du hattest dich sogar auf diesen Vorschlag bezogen.
Nachträglich wurden keine Beträge erhöht.

 
 
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