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Geschrieben von: 55555 am: 16.01.11, 20:12:07
Alter Thread


Geschrieben von: frontdoor am: 16.01.11, 20:38:47
Danke für den Hinweis.


Geschrieben von: drvaust am: 16.01.11, 22:45:53
Zitat von 55555:
... weil es ja anerkannte Onlineschulen wie die Webindividualschule gibt, für deren Besuch es reicht ein junger bekannter Musiker zu sein. ...
Da könnte man mit Gleichbehandlung argumentieren. Die Gesundheit eines Schülers müßte doch wichtiger sein, als die Karriere eines Musikers.
Mit der Schulpflicht in der BRD ist gemeint, daß sich jeder Schüler 10 Jahre in einer physischen Institution Schule befinden muß, ohne den Einfluß der Eltern. Evtl. auch wenn der Schüler dort nichts lernt. Davon können nur die Bundesländer befreien.
Vielleicht wird jetzt ein Grundsatzurteil gebraucht, daß die Gesundheit eines Schülers, auch die psychische Gesundheit, wichtiger ist als die Schulpflicht.


Geschrieben von: 55555 am: 16.01.11, 23:04:04
Zitat von drvaust:
Mit der Schulpflicht in der BRD ist gemeint, daß sich jeder Schüler 10 Jahre in einer physischen Institution Schule befinden muß, ohne den Einfluß der Eltern.

Denkst du daß sich das so auf Gesetze zurückführen ließe?

Edit: Nehmen wir z.B. das Berliner Schulgesetz, §41,1:
Zitat:
Schulpflichtig ist, wer in Berlin seine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat. Völkerrechtliche Grundsätze und zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.


Geschrieben von: drvaust am: 16.01.11, 23:47:33
Zitat von 55555:
Denkst du daß sich das so auf Gesetze zurückführen ließe?
Ja. Für die Schulpflicht sind zwar die einzelnen Bundesländer zuständig, aber die haben alle eine Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren (einzelne auch 9 Jahre) festgelegt.
Sachsen in § 27 Abs. 1 S. 1 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (sä SchulG)
Nordrhein-Westfalen in § 35 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (nrw SchulG)
Bremen in § 53 Abs. 1 S. 1 Bremisches Schulgesetz (BremSchulG) usw.
Das 'Hamburger Abkommen' regelt im Sinne der Vereinheitlichung das allgemeinbildende Schulwesen in der Bundesrepublik Deutschland.


Geschrieben von: Fundevogel am: 17.01.11, 00:45:23
Ohne alte Threads gelesen zu haben: Wie werden die Regelungen bei Zirkusschulen, bei Binnenfischern, bei Privatunterrichtung (Sänger auf Tournee), bei Privatschulen gehandhabt?


Geschrieben von: drvaust am: 17.01.11, 02:11:16
Privatschulen sind staatlich anerkannt oder gelten nicht als Schulen im Sinne der Schulpflicht (sind grundsätzlich anerkannt).
Wenn die Eltern auf Reisen sind (z.B. Zirkus, Schiffahrt u.ä.) sind die Kinder bei Verwandten oder in Internaten. Einzelne große Zirkusunternehmen haben eigene Grundschulen, da können die Kinder im Grundschulalter mitreisen.
Kinder in Kinderchören o.ä. werden für eine Tournee beurlaubt. Manche Kinderchöre sind auch Schulen, dann verreist die Schule und der Unterricht wird angepaßt.


Geschrieben von: Fundevogel am: 17.01.11, 10:38:28
Bei Dauerpatienten in Krankenhäusern findet Unterricht im Krankenhaus statt (Uniklinik). Da müsste doch eine Regelung gefunden sein, die auf den Gesundheitszustand des jungen Patienten ausgerichtet ist und in anderen Fällen entsprechende angepasst werden kann?


Geschrieben von: 55555 am: 17.01.11, 11:26:16
Eine Onlineschule ist auch eine Schule, geschweige denn Onlinebeschulung in einer Regelklasse. Am Begriff "Schule" alleine kann man das wohl nicht festmachen, wenn man meint, daß Schüler in einem Gebäude zusammenkommen sollen.


Geschrieben von: Antika am: 17.01.11, 11:34:30
Also ich verstehe das mit Kindern von Reisenden (Zirkus, Schifffahrt u. ä.) etwas anders. Sie müssen nicht bei Verwandten oder in Internaten untergebracht sein.

Auf der Seite des Schulministerium NRW/Schulformen/Reisende, habe ich folgendes gelesen:

"Für reisende Kinder
ohne dauerhaftes Winterquartier benennt die Schulaufsicht in Abstimmung
mit den Eltern und der Bereichslehrkraft die Stammschule
.....
Die Stammschule ist für die schulische Betreuung des reisenden Kindes
ganzjährig zuständig. Sie arbeitet dabei mit den Bereichslehrkräften
zusammen. Sie übernimmt die Schullaufbahnberatung als unverzichtbare Aufgabe."

Da reisen die Kinder also mit und befinden sich doch auch nicht in einer Schule. Im Regierungsbezirk Detmold wurde so gar eine virtuelle Ergänzungsschule für Kinder beruflich Reisender eingerichtet. Es sollen für diese reisenden Schüler durch Lernen am Computer/Laptop neue Lernangebote bereitgestellt werden.


Geschrieben von: Löwenmama am: 17.01.11, 12:42:11
Auch das finde ich sehr interessant:

http://web-individualschule.de/


Geschrieben von: haggard am: 17.01.11, 12:46:55
es gibt extra schifferkinderheime. von dort aus besuchen die kinder/jugendlichen dann schulen im umkreis.