Zitat:
... der einen hohen Unterstützungsbedarf hat und unterstützte Kommunikation nutzt, ...
Wie das mit dem "Wahlrecht" wohl praktisch ausssieht? Dann kreuzen die Eltern einfach für die Kinder was an?
Das ist grundsätzlich nicht zulässig, wird aber praktiziert.
Ich war lange Zeit in Wahlvorständen. Dieses Problem trat immer wieder auf, daß Eltern, Betreuer, Freunde oder Nachbarn für jemand mit wählen wollten. Aber es gilt, daß jeder selber wählen muß, keine Vertretung.
Der Wahlberechtigte kann aber eine Person seines Vertrauens mit in die Wahlkabine nehmen, das erzeugt eine Grauzone (Wer hat in der Wahlkabine gewählt?). Wir haben in solchen Fällen den Wahlberechtigten gefragt, ob er wählen will, die Wahl begreift und selber eine Person mit in die Wahlkabine nehmen will. Andernfalls hat derjenige nicht gewählt. In Zweifelsfällen ist möglichst der Vorsteher des Wahlvorstandes mit in die Kabine gegangen, um das zu kontrollieren. Einzelne haben gewählt, ohne die Wahl zu begreifen. Einmal haben wir Eltern, die gesetzliche Betreuer waren, die für ihren nicht anwesenden Sohn wählen wollten und lautstark protestierten, von der Polizei abholen lassen.
In Nachbar-Wahllokalen wurden vereinzelt Vertreter wählen gelassen, um Ruhe zu bekommen.
Das Problem gestützte Kommunikation hatten wir nicht. Wahrscheinlich hätten wir das, wenn es glaubhaft gewesen wäre, zugelassen.
Ich vermute, Huw Ross kann und wird selber wählen, wenn er sich so ausdrücken kann. Die unterstützte Kommunikation wird sich bei ihm auf Vermittlung beschränken, nicht Handeln.