Zitat:
Schon vor dem Auftritt des bosnisch-serbischen Generals gab es peinliche Fragen, die gar nichts mit dem Angeklagten selbst zu tun hatten. Sie betrafen einen der drei Richter im Mladic-Fall, den deutschen Juristen Christoph Flügge. Er habe in einem "Spiegel"-Interview den Völkermord von Srebrenica geleugnet, der auch Mladic zur Last gelegt wird.
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Was Flügge meinte, ist aber vermutlich etwas anderes: dass der Begriff des Völkermords ("genocide") sehr unter dem Eindruck der Naziverbrechen entstanden ist. Das ist auch heute noch an seinen Eigenschaften abzulesen. So sind nur bestimmte Gruppen von der Völkermordkonvention geschützt (nationale, ethnische, rassische und religiöse), die unter der Naziherrschaft schon bedroht wurden.
Aber selbst ihrem historischen Auftrag wird die Konvention nicht gerecht. Sozialdemokraten und Kommunisten waren unter den ersten Opfern des Hitler-Regimes - doch die Konvention schützt keine politischen Gruppen. Das geht auf ihre unglückliche Entstehungsgeschichte zurück. Als der Text in den späten 40er-Jahren debattiert wurde, wehrte sich die Sowjetunion gegen eine Erwähnung politischer Gruppen.
Es war die Sowjetunion unter Stalin - dem Meister der politischen Säuberungen. Homosexuelle, die mit die schrecklichste Behandlung in den Konzentrationslagern erfuhren, tauchen in der Konvention nicht auf. Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen sind ebenfalls nicht erwähnt - obwohl Hitlers Euthanasieprogramm bis zu 250.000 Opfer gefordert hat.
Mit anderen Worten: Die Konvention tut, was sie eigentlich verhindern soll. Sie setzt Diskriminierungen fort und gibt ihnen gesetzliche Autorität. In seinem Interview hat sich Flügge ausdrücklich gegen diese Beschränkungen gerichtet - und es ist schwer, ihm darin zu widersprechen.