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Autor Nachricht
55555
(Fettnäpfchendetektor)

geändert von: 55555 - 29.06.07, 08:52:10

Wenn wir annehmen, daß irgendwann Autismus (teilweise) vor der Geburt diagnostiziert werden kann, wäre es dann nach deutschem Recht (§218a StGB) möglich als Autistin ein nichtautistisches Kind auch spät abtreiben zu lassen?
Zitat:
(2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.

Quelle

Ein nichtautistisches Kind kann ja für eine Autistin eine ähnliche Gefahr des seelischen Gesundheitszustands sein wie ein autistisches Kind für eine Nichtautistin. Die ärztliche Erkenntnis dürfte das anerkennen.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
29.06.07, 08:51:15
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Zweiblum
(Autistenbereich)

Mit der gleichen Begründung könnte man argumentieren, JEDES Kind stellt eine (potentiele) Gefahr für den seelischen Gesundheitszustand der Mutter dar.
Weiß man dioch vorher nie, ob aus dem Kind nicht ein Schwerverbrecher wird. verwirrt

~~ Dazlious ~~
29.06.07, 10:12:39
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Sicher ist hier in der Praxis immer eine Ungewissheit vorhanden.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
29.06.07, 11:20:01
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Cadfael
(Autistenbereich)

Hallo 55555,

logisch hast Du vollkommen Recht.
Hier geht es aber nicht um Logik. Darum wird kein Arzt einer solchen (berechtigten?) Argumentation folgen.

Ich finde es fürchterlich, dass das Down Syndrom als Abbruchkriterium anerkannt ist. Der Prozentsatz der halbwegs zufriedenen und glücklichen Menschen mit Down Syndrom dürfte höher liegen als beim Durchschnitt der Bevölkerung. Lebnswert ist dieses Leben auf jeden Fall - und niemand zwingt eine Frau das Kind zu behalten, das sie zur Welt gebracht hat.

Während meiner Zivildientzeit in einer Behindertenschule habe ich auh viel Leid gesehen. Aber das trifft nicht (in besonderem Maße) auf Kinder mit Down Syndrom zu.

An deine Überlegung anschließend dürfte eine Frau mit Down Syndrom ebenfalls ein Kind abtreiben, das kein Down Syndrom hat.

Abtreibung it eh ein heikles Thema. Ich bin nicht vollkommen gegen Abtreibung. Aber alleine, dass die Einwilligung des Kindsvaters nicht zwingend notwendig ist finde ich zu tiefst ungerecht.
Als Mann habe ich keinerlei Einfluss darauf, ob die Kindsmutter MEIN Kind am Leben lässt oder tötet. Will die Frau MEIN Kind töten, so kann sie das gegen meinen Willen tun - auch wenn ich MEIN Kind nach der Geburt alleine aufziehen will und auf jegliche Ansprüche verzichte. Das ist meiner Meinung nach verfassungswidrig - aber auch hier würden Ärzte und Richter nicht nach Logik entscheiden, sondern nach kulturellen Maßstäben.

Gruß
Andreas
29.06.07, 21:42:38
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uppsdaneben
(Autistenbereich)

Zitat von Cadfael:
Als Mann habe ich keinerlei Einfluss darauf, ob die Kindsmutter MEIN Kind am Leben lässt oder tötet.


1. Das Kind ist kein Kind, sondern ein nicht separat lebensfähiger Zellhaufen als Teil der Mutter.
2. Dummerweise hat in fast allen Fällen die Mutter alle Nachteile zu tragen. Wer die Konsequenzen zu tragen hat, darf auch entscheiden.

Zitat:
Will die Frau MEIN Kind töten, so kann sie das gegen meinen Willen tun


Dummerweise kann sie es auch gegen meinen Willen bekommen, sodass ich für Kind und Mutter bezahlen muss. Ich finde es ungerecht, dass nicht Beide für das Kind stimmen müssen, damit es nicht abgetrieben oder zur Adoption freigegeben werden muss.
29.06.07, 22:49:11
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat von Cadfael:
Darum wird kein Arzt einer solchen (berechtigten?) Argumentation folgen.

Warum sollte er nicht?

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
29.06.07, 22:51:04
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drvaust
(stillgelegt)

Wo ist die Grenze?
Es gibt viele Kriterien. Eine Geburt ist immer gefährlich. Wenn sich die Mutter während der Schwangerschaft in heftigem Streit vom Vater getrennt hat und nie wieder an den Vater erinnert werden will, bedeutet das Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren? Ist eine eingeschränkte Belastbarkeit der Mutter ein Grund? Man kann das nicht genau vorhersagen. Ich habe schon mehrmals gelesen, daß eine Mutter durch ihr Kind gestärkt wurde. Andererseits las ich, daß eine Mutter durch ihr (normales) Kind völlig aus der Bahn geriet.
Mir hat mal eine Mutter mit AS berichtet, daß für sie ihr NA-Sohn gut und daß für den Sohn die AS-Mutter nicht schlecht war.

29.06.07, 22:54:58
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Mutter
(Autistenbereich)

Ich denke auch, die Grenze ist schwer zu ziehen. Bei mir war vor der Geburt meiner beiden Kinder klar, dass sie per Kaiserschnitt zur Welt kommen, da mein Becken zu eng ist, als dass von einer konfliktfreien Geburt hätte ausgegangen werden können.
Würde sowas schon einzureihen sein, in die "Liste" der aussergewöhnlichen Belastungen der Frau, wenn es sich um eine sehr ängstliche Frau handeln würde?

@uppsdaneben: Ist es nicht so, dass im Falle einer unehelichen Geburt der Kindsvater nur Unterhalt für das Kind bezahlen muss? (Kann auch schon viel sein)
30.06.07, 05:50:52
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Wo sieht die Rechtsprechung denn derzeit die Grenze?

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
30.06.07, 08:47:52
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Mutter
(Autistenbereich)

Mit Rechtsprechung kenne ich mich nicht aus. Ich finde generell, dass der menschliche Aspekt zu kurz kommt. Im Falle einer Frühgeburt ist es gesetzlich auch geregelt, ab wann ein Frühchen im Falle eines Ablebens eine Beerdigung bekommt und vorher gehört es klar zum Sondermüll. Darüber, welche Belastung dies für die Eltern darstellt, macht sich die Rechtssprechung keine Gedanken.
30.06.07, 08:57:06
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Mir geht es hier auch mehr um den unmenschlichen Aspekt. ;)

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
30.06.07, 14:17:37
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Silvana
(stillgelegt)

geändert von: Silvana - 30.06.07, 14:54:02

Es ist natürlich für den Saat einfacher und billiger wenn seelisch gefährdete Frauen ihre Kinder abtreiben, als diesen Frauen angemessene Hilfe zuteil werden zu lassen.

Sicher würden viele ihre Kinder bekommen wollen, wenn sie wüste das man ihr helfen würde (damit ist nicht finanzielle Hilfe gemeint, sondern ehr psychologische Hilfe/Seelsorge etc).

Sicher es gibt es Fälle wo eine Ausnahme Situation vorliegt zB. nach einer Vergewaltigung oder nach einem Missbrauch.

Also sollte ich jetzt ungewollt schwanger werden, würde ich das Kind auf alle Fälle austragen, trotz meiner kaputten Lendenwirbelsäule.
Ob ich es groß ziehe weis ich noch nicht (bin mir nicht sicher ob ich damit nicht überfordert wehre), zumindest würde ich wohl etwas Unterstützung brauchen.
Aber oft steht man mit prophylaktischen Hilfe Gesuchen alleine, es wird immer dann erst Hilfe gewährt wenn das "Kind in den Brunnen gefallen" ist.

Unendliche Manigfaltigkeit, in unendlicher Kombination

-

Stillgelegt auf eigenen Wunsch, mfg [55555]
30.06.07, 14:53:31
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