Community zur Selbsthilfe und Diskussionsforum für alle weiteren Fragen des Lebens. Fettnapffreie Zone mit demokratisch legitimierten Moderationsregeln.
Von Autisten lernen heisst lieben lernen. Ehrlich, nüchtern, authentisch, verrufen, fair, sachorientiert: autistisch.
- Für neue Besucher und Forennutzer gibt es [hier] eine Anleitung inkl. Forenregeln. -

Tipp: Wenn https bei der Forennutzung Probleme macht: autismus-ra.unen.de; wenn https gewünscht wird: autismus.ra.unen.de
 
Autor Nachricht
55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat:
Nico, 15, ist ein Wegläufer: Sobald sich eine Tür öffnen lässt, macht er sich davon. Das gehört zu seiner Persönlichkeit, er ist Autist. Nun weigert sich eine Spezialschule für Autisten in Berlin, den Jungen weiter zu unterrichten - weil er autistisch ist.

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
01.06.11, 12:27:33
Link
mor
(Autistenbereich)

Merkwürdig.

Da sollten sie eher mal nachfragen, warum der autistische Junge aus der Autistenschule "ausbüxt".
01.06.11, 12:35:24
Link
55555
(Fettnäpfchendetektor)

Wahrscheinlich, weil er nicht genug mit Drogen zugeballert wurde. ;(

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
01.06.11, 12:56:18
Link
akurei
(Autistenbereich)

Kann man eine Einrichtung ernst nehmen, die sich der barrierefreien Unterrichtung von Autisten verschrieben hat und eben jene Personen bei Anzeichen ihrerer geundheitlichen Symptomatik von sich weist? Mir tun die übrigen Autisten leid, die dort, warum auch immer, geduldet werden. Die Leitung dort scheint sich mit Sachen zu brüsten, die sie nicht verstehen oder beseitigen möchten.
01.06.11, 15:12:35
Link
NoDesign
(Standard)

Nach den im Text verwendeten Namen erscheint mir
das eher wie ne Zeitungsente. Niemand darf ein Kind -einsperren-

Aber dieses Thema lief auch in einer Erziehungs-Serie mit NA-Kids, die regelmässig ausbüxten, anstatt diese einzuschliessen, bekamen sie eine Art Bodyquard vorgesetzt. In dem Fall war es wohl notwendig, weil die Betreuer die Verantwortung für sie trugen und die Gruppe sich im Ausland befand.

Übernehmen eigentlich Lehrer die Verantwortung, wenn das autistische oder NA Kind davon läuft. Vielleicht ist das eine Versicherungssache?

Vielleicht ist es doch gut, das das Kind rausgeschmissen wird, dann wird es nicht mehr eingesperrt sich fühlen müssen.

Diagnose: u.a. AS 2008, AS F84.5 2009, 2011
01.06.11, 15:33:02
Link
mor
(Autistenbereich)

Zitat von NoDesign:

Übernehmen eigentlich Lehrer die Verantwortung, wenn das autistische Kind davon läuft.
Wenn die Lehrer "Aufsicht" über die Schüler bzw die Kinder haben, übernehmen sie sie die Verantwortung. Wenn einem Kind etwas passiert, während der Lehrer die "Aufsicht" über das Kind hat, muss der Lehrer dann die Verantwortung übernehmen. Wenn das Kind zb noch minderjährig ist.
01.06.11, 15:54:46
Link
NoDesign
(Standard)

Danke Dir,

stimmt, es wurde immer gezählt im Kindergarten, Schule, ob alle noch da sind.

Trotzdem finde ich es zu einfach, einen Raum abzusperren, weil die Aufsicht nicht genug Zeit hat nach dem Kind zu schauen.

Diagnose: u.a. AS 2008, AS F84.5 2009, 2011
01.06.11, 15:59:10
Link
Gabi
(Angehörigenbereich)

wer unterrichtet den jungen autisten jetzt ?.. in deutschland herrscht schulpflicht ... L.G.Gabi
01.06.11, 23:25:54
Link
55555
(Fettnäpfchendetektor)

Die Schulpflicht kann in solchen Fällen auch gewissermaßen ausgesetzt werden.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
01.06.11, 23:28:43
Link
wolfskind
(stillgelegt)

geändert von: wolfskind - 01.06.11, 23:33:10

mein bruder war ein jahr zu hause (und stationär und teilstationär - aber das insgesamt "nur" 3 monate) in dem jahr hat er nichts gemacht. er war zu hause nachdem er von einer schule geflogen war und ihn keine mehr wollte.
da hat niemanden die schulpflicht interessiert.

edit: er war 10.

"Freilich ist die Welt voller Fährnisse und düsterer Orte; doch noch immer ist viel Schönes lebendig, und wenn auch die Liebe in allen Landen nun mit Leid vermengt ist, wird sie deshalb vielleicht um so größer."
"Derjenige, der etwas zerbricht, um herauszufinden, was es ist, hat den Pfad der Weisheit verlassen."

(Herr der Ringe)
01.06.11, 23:32:37
Link
starke Dame
(Angehörigenbereich)

Die Schulpflicht kann zwar ausgesetzt werden, doch nicht das Recht auf Schulbildung. D.h., wenn die Eltern und das Kind darauf bestehen, muss dem nachgegeben werden und das Kind muss unterrichtet werden. Zur Not muss Einzelunterricht bezahlt werden. Denn jedes Kind hat ein Recht auf Bildung.

Leider werden aktuell immer noch Eltern verunsichert und nicht über ihre Rechte aufgeklärt. Da kann man nur noch einen Rechtsanwalt einsetzen, der dabei hilft, dass die Rechte des Kindes auch eingehalten werden.

Außerdem, ist es jedes Kind irgendwo ein Wegläufer, alle Kinder erforschen ihre eigenen Grenzen. Bei meinem Sohn war es auch immer so, dass er gerne weg gelaufen ist, wir machen es einfach, dass es gewisse Orte gibt, da darf er einfach weglaufen, er muss zwar noch in Sichtweite bleiben, doch sind das manchmal über 50m. Ich denke bei einem 15-jährigen Autisten kann es problematisch sein, wenn er mehr Selbstständikeit möchte und sie nicht bekommt. Es kann so etwas nichtiges sein, dass man etwas vergessen hat, oder einen Gedanken hat und es nachsehen möchte. Falls der 15-jährige eine Einzelfallhilfe oder eine andere Person abkömmlich gewesen wäre, wäre es sinnvoller gewesen herauszufinden, warum rennt er weg, wohin rennt er, welchen Sinn hatte das Wegrennen. Da hätte man Möglichkeiten gefunden, das Kind vom Unterricht auszuschließen, ist den untersten und einfachsten Weg gehen. Nichts wird ergründet, sondern wieder einmal komplette Fremdbestimmung.
06.06.11, 11:45:10
Link
Gabi
(Angehörigenbereich)

Zitat von starke Dame:
Die Schulpflicht kann zwar ausgesetzt werden, doch nicht das Recht auf Schulbildung. D.h., wenn die Eltern und das Kind darauf bestehen, muss dem nachgegeben werden und das Kind muss unterrichtet werden. Zur Not muss Einzelunterricht bezahlt werden. Denn jedes Kind hat ein Recht auf Bildung.

Es kann so etwas nichtiges sein, dass man etwas vergessen hat, oder einen Gedanken hat und es nachsehen möchte. Falls der 15-jährige eine Einzelfallhilfe oder eine andere Person abkömmlich gewesen wäre, wäre es sinnvoller gewesen herauszufinden, warum rennt er weg, wohin rennt er, welchen Sinn hatte das Wegrennen. Da hätte man Möglichkeiten gefunden, das Kind vom Unterricht auszuschließen, ist den untersten und einfachsten Weg gehen. Nichts wird ergründet, sondern wieder einmal komplette Fremdbestimmung.


nöö das können sie doch nicht leisten ...wo kämen sie denn da hin ? das währe ja ... sich kümmern ...!( ironie ) L.G.Gabi
06.06.11, 17:11:53
Link
Gehe zu:
Technische Rechte (vorbehaltlich seperater moderativer Einschränkungen):

Es ist dir nicht erlaubt, neue Beiträge zu schreiben.
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu erstellen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu löschen.


HTML Code ist AUS
Board Code ist AN
Smilies sind AN
Umfragen sind AN

Benutzer in diesem Thema
Es lesen 1 Gäste und folgende Benutzer dieses Thema:

Ähnliche Themen
Thema Antworten Hits Letzter Beitrag
Gehe zum ersten neuen Beitrag Grundsatzfragen "krank" vs. autistic pride
305 1808080
07.06.13, 12:14:28
Gehe zum letzten Beitrag von 55555
Gehe zum ersten neuen Beitrag verliebt sein in einen Autisten (Asperger Syndrom)
297 830696
13.09.10, 03:35:33
Gehe zum letzten Beitrag von drvaust
Gehe zum ersten neuen Beitrag Heilung für Autisten
149 743930
20.10.15, 09:47:20
Gehe zum letzten Beitrag von NA66Love
Archiv
Ausführzeit: 0.2068 sec. DB-Abfragen: 15
Powered by: phpMyForum 4.1.55 © Christoph Roeder