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BVG urteilt ueberraschend gegen pauschalen Rundfunkbeitrag

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01.10.17, 10:57:59

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Zitat:
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Entscheidung zum Rundfunkbeitrag gefällt, die bahnbrechend sein könnte: Die Richter stellten fest, dass der Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer nur erhoben werden darf, wenn die Zimmer auch eine Empfangsmöglichkeit bieten. Nur dann sei die Zahlung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags mit dem Grundgesetz vereinbar (Az: BVerwG 6 C 32.16).

[...]

Es ist das erste Verfahren, in dem ein Kläger mit dem Einspruch gegen den Rundfunkbeitrag Erfolg hat. Sämtliche Verwaltungs- und Landesverfassungsgerichte hatten bis dato festgestellt, dass der Rundfunkbeitrag rechtens sei, auch wenn man die öffentlich-rechtlichen Sender nicht empfangen kann oder will. Auch Einwendungen, dass Rundfunkhören oder -sehen am Arbeitsplatz unmöglich oder verboten sei, hatten die Gerichte nicht gelten lassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun erstmals auf die Empfangbarkeit abgestellt.
Die „neue Juristische Wochenschrift“ (NJW) berichtet unterdessen, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag grundlegend auf den Prüfstand stelle. Die Verfassungsrichter hätten einen Fragenkatalog an alle Landesregierungen verschickt. „Die Richter rollen mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf“, will die NJW aus einer Staatskanzlei erfahren haben. Zudem habe der Erste Senat unter dem Vorsitz von Ferdinand Kirchhof eine sehr kurze Frist für die Stellungnahmen gesetzt. Äußern sollte sich auch die öffentlich-rechtlichen Sender, Bundestag, Bundesrat und die Landtage.

Quelle
01.10.17, 10:59:22

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Bäh.

Titel: BVG urteilt ueberraschend gegen pauschalen Rundfunkbeitrag
01.10.17, 19:51:12

[feder]

Titel gemäss Wunsch eingefügt.
 
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