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"Die Untoten", Deutschlandfunk, 14.12. 16:30

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12.12.14, 17:08:31

55555

geändert von: 55555 - 12.12.14, 17:09:05

Wenn ein Mensch in einem deutschen Krankenhaus als möglicher Organspender eingestuft wird, wird oft illegal schon mit der Vorbereitung der Organentnahme begonnen noch ehe formal der Hirntod festgestellt wurde. Die Sendung beleuchtet die kaum bekannten Praktiken der Götter in weiß, die mal wieder dem Motto folgen: "Passt mir ein Gesetz nicht, dann beachte ich es eben nicht."

Zu den zwei wesentlichen Punkten Schmerzmittelfreiheit und Organkonditionierung:
Zitat:
Der an der Transplantationsmedizin beteiligte Medizinbetrieb, so dokumentieren die Vorgänge an zahlreichen Transplantationszentren im letzten Jahr, befindet sich im Spannungsfeld von Begehrlichkeit, Machbarkeit, wirtschaftlichem Druck und eitlen Interessen Einzelner. Der ärztliche Grundsatz, nicht schaden (nihil nocere) scheint bereits bei einem nur vermutet Hirntoten nicht zu existieren, greifen doch in diesem Stadium häufig Maßnahmen, die an vor Abschluss (oder überhaupt Beginn) der „Hirntoduntersuchung“ stehenden Noch-Patienten stattfinden, die so genannte „Organkonditionierung“, die ausschließlich dem Erhalt vitaler Transplantate im Sinne des Empfängers gilt und keinerlei therapeutischen Wert für den Noch-Patienten haben, eher in Konkurrenz stehen zu einer Therapie, insbesondere auch zur Schmerztherapie, denn die so genannte „Hirntodfeststellung“ kann nur erfolgen, wenn alle sedierenden, relaxierenden und schmerztherapierenden Medikamente abgebaut sind. Um also die „Hirntoduntersuchung“ durchführen zu können, wird billigend in Kauf genommen, dass der Noch-Patient viele Stunden Schmerzen erleiden muss. Die Grenze zwischen zu therapierendem Patienten und fremdnützig konditioniertem Ersatzteillager ist also nicht existent.

Quelle

(Zu "Organkonditionierung" gibt es in der deutschen Wikipedia offenbar noch keinerlei Inhalte, was zur naiv medizingläubigen vieler Wikipedianer passt. Bei der Organkonditionierung werden dem Menschen Pharmazeutika verabreicht, die im Rahmen der Behandlung keine Funktion haben, sondern lediglich dahin wirken die Organentnahme vorzubereiten, was aber eigentlich erst legal wäre, wenn der Mensch tot ist)
 
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