02.09.10, 10:15:04
55555
Da es den einen oder anderen hier interessieren könnte:
Zitat:
Ab dem kommenden Jahr werden die überdurchschnittlichen Kosten bei der Behandlung des Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndroms (ADHS) nicht mehr durch den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) abgedeckt.
Quelle
02.09.10, 23:22:25
drvaust
Dabei geht es um den Ausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen.
Der Gesundheitsfond (aus den Beiträgen finanziert) wird, abhängig von den Krankheiten der Mitglieder, auf die gesetzlichen Krankenkassen verteilt.
Eine gesetzliche Krankenkasse mit vielen schwerkranken Mitgliedern bekommt mehr Geld aus dem Fond,
dafür die anderen gesetzlichen Krankenkassen weniger. Es geht also um belastungsabhängigen Ausgleich.
Scheinbar gilt AD(H)S nicht mehr als schwere teure Krankheit, die die gesetzliche Krankenkasse besonders belastet.
Bei der verlinkten Seite geht es um Angelegenheiten der Kassenärzte.
Vielleicht hatten diese bisher mit AD(H)S gutes Geld gemacht, was dann nicht mehr so geht.
Kennt jemand die Begründung für diese Änderung?