06.10.08, 17:41:05
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Zitat:
Im aktuellen Fall hatte der WDR von einem Studenten GEZ-Gebühren verlangt, weil dessen Internet-PC auch das Empfangen von Hörfunk- und Radioprogrammen ermöglicht. Eine Sprecherin erklärte, der Sender werde eine Berufung gegen das Urteil prüfen.
[...]
Das Verwaltungsgericht Münster urteilte jedoch, anders als Radios und Fernseher seien internetfähige PC oder Handys nicht ausschließlich für den Rundfunkempfang einsetzbar. Aus dem bloßen Besitz könne daher nicht automatisch auf das Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden.
Quelle
06.10.08, 17:49:29
tabby
Gott sei dank, das wærs ja noch