06.06.08, 15:16:58
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Zitat:
Inhaber des Kleinbetriebs handelte prompt. Nachdem die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle vorlag, entließ er die zu fünfzig Prozent schwerbehinderte Urheberin der Gerüchte fristlos. Die schwatzhafte Büglerin zog vor Gericht: Da sie seit über zehn Jahre ohne Beanstandungen in der Reinigung arbeite und wegen ihres Alters schwer eine andere Stelle finde, sei die Kündigung rechtswidrig. Das sah das Arbeitsgericht anders.
Die nachweislich falschen Unterstellungen könnten die Autorität des Vorgesetzten massiv beschädigen. Die Reaktion des Opfers zeige zudem, dass der Betriebsfrieden in dem Kleinunternehmen "erheblich beeinträchtigt" sei; da eine räumliche Trennung der Denunziantin und ihres Opfers nicht möglich sei, sei eine sofortige Entlassung der Verleumderin das einzige Mittel gewesen, eine Störung des Betriebsablaufs abzuwenden (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, 4 Ca 5471/00).
Quelle
Erstaunlich wie weit das Arbeitsrecht z.B. im Verhältnis zu diesem und jenem Verein doch ist.